Gute Nachrichten für Hausbesitzer:
Mit der neuen KfW Förderung 442 unter dem Titel „Solarstrom für Elektroautos“, die mit insgesamt 500 Millionen Euro ausgestattet ist, können ab dem 26. September 2023 Zuschüsse in einer Förderhöhe von bis zu 10.200 Euro für neue Solaranlagen mit Speicher und eLadestation beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass die Anlage auf einem selbstgenutzten Wohngebäude errichtet wird und ein Elektroauto entweder vorhanden oder verbindlich bestellt ist.
Das Wichtigste in Kürze
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer neuen oder der Erweiterung einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher.
Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem, klimafreundlichen Solarstrom aufladen können. Gefördert wird:
Die Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Förderung sind wie folgt:
Sie haben schon eine Anlage?
Sie können trotzdem von der Förderung profitieren, denn sie greift auch, wenn eine Bestandsanlage um mindestens 5kWp erweitert, ein neuer Wechselrichter angeschafft und Speicher und Ladestation ebenfalls fabrikneu gekauft werden.
Was geht nicht?
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für Neubauten vor dem Einzug, für ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen oder für Eigentumswohnungen. Eine mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss ist ausgeschlossen.
Und hier geht’s direkt zur Website der KfW … mit Vorab-Check und häufigen Fragen und Antworten (FAQ)