Sie haben Fragen, oder benötigen Hilfe ?

Seit 30 Jahren für Sie da!
Netco wurde im Jahre 1993 in Ibbenbüren von Frank Spielmann gegründet und ist seit 2021 in Hörstel im Gewerbegebiet Torfmoorsee ansässig. 

Sie haben Fragen, oder benötigen Hilfe ?

Seit 30 Jahren für Sie da!
Netco wurde im Jahre 1993 in Ibbenbüren von Frank Spielmann gegründet und ist seit 2021 in Hörstel im Gewerbegebiet Torfmoorsee ansässig. 

Photovoltaik beschreibt die Umwandlung in elektrischen Strom, der entweder direkt genutzt, zur späteren Verwendung in einem Stromspeicher zwischengelagert, oder als überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Dabei werden eigene Energiekosten erheblich gesenkt und die Umwelt geschont.​

Eine Anlage besteht aus Solarmodulen, einem Halterungssystem und einem Wechselrichter. Weitere Bestandteile sind nicht notwendig, können aber auf Wunsch ergänzt werden. 

Es gibt bundesweite und vergünstigte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau.  Auch gibt es teilweise regionale Förderungen. Hier sollten Sie sich in jedem Fall beim zuständigen Bürgerbüro bzw. Ortsamt erkundigen.

Auch macht das neue EEG 2023 macht auch Anlagen mit vollständiger Einspeisung wieder wirtschaftlich attraktiv.

Was ist das EEG 2023 und was ändert sich für Photovoltaik-Anlagen?

  • Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden darf.

Einspeisevergütung EEG 2023:

  • Anlagen mit Eigenversorgung bekommen eine höhere feste Einspeisevergütung:
    Alle Anlagen für 10 kWp  8,2 Cent pro kWh.
    Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp eine geringere Vergütung von 7,1 Cent pro kWh.
    Bis 25 kWp entfallen kostenintensive ferngesteuerte Abschaltvorrichtung oder intelligente Messsysteme.
    Steuerbefreiung für „kleinere“ Anlagen bis 30 kWp bzw. 15 kWp! Dies umfasst u.a. 0% Umsatzsteuer für Komponenten und Installation, keine Abfuhr der Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung. Mehr dazu im Artikel 4 und 9 des JStG 2023

Die Vergangenheit hat gezeigt, wie bewährt das System ist und Photovoltaik-Anlagen versprechen mittlerweile eine Lebensdauer von ca. 30 Jahren.

Die Anschaffungskosten für Solarmodule, Komponenten und Stromspeicher sind erheblich gesunken, während die Stromkosten stetig steigen. Der eigen produzierte Strom ist deutlich günstiger als der aus dem Netz. 

Unsere Kompetenzen liegen in der Beratung und Vertrieb von PV Anlagen für Privat und Geschäftskunden, die nach unseren Anleitungen / Vorgaben die Anlagen installieren. 

Die eigene Strompreisbremse: Photovoltaik-Anlagen sind eine lohnende Investition, je mehr erzeugten Strom selbst genutzt wird je höher die Rentabilität.

Je mehr Strom Sie verbrauchen, desto sinnvoller ist eine PV-Anlage. 

Sofern Ihre Dachfläche frei ist und Sie über eine Fläche von mindestens 25 mverfügen, eignet sich eine Photovoltaikanlage garantiert. 

Für die Instandhaltung, Reinigung oder Wartung einer Photovoltaik-Anlage fallen über die 25 Jahre Betriebskosten von 1-2% der Investitionssumme an. 

Bevor ein Installateur beauftragt wird, muss der Netzanschluss geklärt werden. An manchen Stellen wird eine Baugenehmigung benötigt. Hier ist es sinnvoll beim entsprechenden Ortsamt nachzufragen. 

Für Anlagen bis 600 W gelten lediglich die folgend aufgezählten Punkte 3. & 4., für Anlagen über 600 W die Punkte 1. bis 4.
Vor jeder Inbetriebnahme muss jede PV-Anlage beim Netzbetreiber registriert werden.  

  1. Produziert Ihre PV-Anlage mehr Strom als Sie verbrauchen, wird die überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist. Diese Einspeisung muss Ihrem örtlichen Energieversorgungsunternehmen bereits vor der Montage gemeldet werden. Der Grund: Der Netzbetreiber hat das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung Ihrer Anlage durchzuführen. Diese Prüfung darf bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.
  2. Nach der Freigabe kann mit der Installation der Anlage begonnen werden. Dabei wird ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Dieses müssen Sie, zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur, an den Netzbetreiber übermitteln. Dass Sie Ihre PV-Anlage beim Energieversorger anmelden ist unabdinglich, da diese für die Auszahlung der Einspeisevergütung verantwortlich sind.
  3. Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister)
  4. Netzbetreiber je nach Region z.B.: SWTE

JA, wir bieten auch Stromspeicher an. Unser Favorit sind Anlagen die zusätzlich in jede Bestandsanlage unabhängig vom Wechselrichter integriert werden können.

Selbstverständlich bekommen sie bei uns auch komplette Anlagen verschiedenster Hersteller mit integrierten Stromspeicherlösungen.