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  • Seit 30 Jahren für Sie da!
    • Netco wurde im Jahre 1993 in Ibbenbüren von Frank Spielmann gegründet
      und ist seit 2021 in Hörstel im Gewerbegebiet Torfmoorsee ansässig. 
  •  Photovoltaik Rentabilität
    • Die eigene Strompreisbremse: Photovoltaik-Anlagen sind eine lohnende Investition, je mehr erzeugten Strom selbst genutzt wird je höher die Rentabilität.
  • Das neue EEG 2023 macht auch Anlagen mit vollständiger Einspeisung wieder wirtschaftlich attraktiv.
    • EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen 
      Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden darf. 
    • Einspeisevergütung EEG 2023:
      Anlagen mit Eigenversorgung bekommen eine höhere feste Einspeisevergütung: 
      Alle Anlagen erhalten für 10 kWp  8,2 Cent pro kWh.
      Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp eine geringere Vergütung von 7,1 Cent pro kWh.
      Bis 25 kWp entfallen kostenintensive ferngesteuerte Abschaltvorrichtung oder intelligente Messsysteme.
      Steuerbefreiung für „kleinere“ Anlagen bis 30 kWp bzw. 15 kWp! Dies umfasst u.a. 0% Umsatzsteuer für Komponenten und Installation, keine Abfuhr der Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung. Mehr dazu im Artikel 4 und 9 des JStG 2023
  • Stromspeicher:
    • JA, wir bieten auch Stromspeicher an, unser Favorit sind Anlagen die zusätzlich in jede Bestandsanlage unabhängig vom Wechselrichter integriert werden können.
      Selbstverständlich bekommen sie bei uns auch komplette Anlagen verschiedenster Hersteller mit integrierten Stromspeicherlösungen.
  • Montage von PV Anlagen
    • Unsere Kompetenzen liegen in der Beratung und Vertrieb von PV Anlagen für Privat und Geschäftskunden, die nach unseren Anleitungen / Vorgaben die Anlagen installieren. 
  • Anmeldungen der Anlagen
    • Für Anlagen bis 600 W gelten lediglich 3. & 4., für Anlagen über 600 W gilt 1. bis 4.
      Vor jeder inbetriebnahme muss jede PV-Anlage beim Netzbetreiber registriert werden.  
    • 1. Produziert Ihre PV-Anlage mehr Strom als Sie verbrauchen, wird die überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist. Diese Einspeisung muss Ihrem örtlichen Energieversorgungsunternehmen bereits vor der Montage gemeldet werden. Der Grund: Der Netzbetreiber hat das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung Ihrer Anlage durchzuführen. Diese Prüfung darf bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.
    • 2.  Nach der Freigabe kann mit der Installation der Anlage begonnen werden. Dabei wird ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Dieses müssen Sie, zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur, an den Netzbetreiber übermitteln. Dass Sie Ihre PV-Anlage beim Energieversorger anmelden ist unabdinglich, da diese für die Auszahlung der Einspeisevergütung verantwortlich sind.
    • 3. Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister)
    • 4. Netzbetreiber je nach Region z.B.: SWTE